AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Präambel

Die Firma Umzugsbaron Logistik e.U., Inhaber: Valentin Attila Ödemis, Brünner Str. 171/6, 1210 Wien (in der Folge „AUFTRAGNEHMERIN“) hat sich auf der Erbringung folgender Dienstleistungen spezialisiert: Kleintransport bis 3,5t; Entrümpelung und Montage von Möbelbausätzen; Spedition (in der Folge „Dienstleistungen“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) behandeln den Handel über die Website der AUFTRAGNEHMERIN. Diese AGB können aber auch im Offline-Handel eingesetzt werden, etwa wenn die AUFTRAGNEHMERIN mit Dienstleistungen beauftragt wird. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des an den Kunden gerichteten Angebotes.
Bei den Kunden handelt es sich in der Regel um Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG aber auch um Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

2. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der AUFTRAGNEHMERIN und dem Kunden unterliegen diesen AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Diese AGB verdrängen die etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Diese AGB können vom Kunden für den Zweck der Online-Bestellung auf seinem Computer dauerhaft gespeichert und/oder ausgedruckt werden.
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung ist, dass der Start- oder Zielort in Österreich gelegen ist.

3. Nutzungsvoraussetzungen

Um im elektronischen Weg von der AUFTRAGNEHMERIN Dienstleistungen beziehen zu können, müssen sich die Kunden gegebenenfalls registrieren. Der Kunde hat im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er die AUFTRAGNEHMERIN unverzüglich darüber zu informieren.
Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung des Online-Shops gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten.

4. Angebot und Vertragsabschluss

Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung zum Abschluss eines Vertrages mit der AUFTRAGNEHMERIN ab. Die AUFTRAGNEHMERIN ist nicht verpflichtet, diese Bestellung anzunehmen. Vor dem endgültigen Absenden einer Bestellung hat der Kunde noch einmal die Gelegenheit, diese auf etwaige Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Die AUFTRAGNEHMERIN bestätigt dem Kunden den Erhalt einer Bestellung durch eine E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“).Diese E-Mail stellt keine Annahme der Bestellung durch die AUFTRAGNEHMERIN dar.
Die AUFTRAGNEHMERIN behält sich das Recht vor, die Realisierbarkeit der Bestellung innerhalb von drei Werktagen zu prüfen.
Die AUFTRAGNEHMERIN kann Angebote dadurch annehmen, dass sie die Annahme des Angebots in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“)oder indem sie die bestellte Dienstleistung erbringt. Erst dadurch kommt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zustande.
Ist die AUFTRAGNEHMERIN aufgrund höherer Gewalt (zB Naturkatastrophen oder Epidemie) oder Lieferengpässe dritter Lieferanten an der Erbringung der Dienstleistung gehindert, wird die AUFTRAGNEHMERIN den Kunden ehest möglich darüber informieren.

5. Zahlungsmodalitäten

Die angeführten Preise verstehen sich in EUR.
Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Die AUFTRAGNEHMERIN informiert den Kunden nochmals über die Preise, Steuern und Versandkosten in der Bestellzusammenfassung vor dem Abschluss der Bestellung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die AUFTRAGNEHMERIN gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UstG (Kleintunternehmerin) UST-befreit ist.
Die Forderungen der AUFTRAGNEHMERIN werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird die AUFTRAGNEHMERIN 4 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der AUFTRAGNEHMERIN entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, ist § 456 und § 458 UGB einschlägig.

6. Abholung und Zustellung der Güter

Die Güter werden im Rahmen des Vertrages von der AUFTRAGNEHMERIN abgeholt und zugestellt.
Das Gut gilt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, als zugestellt, wenn es an der vorgesehenen Abladestelle der für die Abladung zuständigen Person zur Abladung bereitgestellt wird. Mit diesem Zeitpunkt endet, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist spätestens die Haftung der AUFTRAGNEHMERIN. Ist die Zustelladresse eine Wohnung oder eine Geschäftsräumlichkeit in einem Haus, so gilt die Zustellung mit der Bereitstellung des Transportgutes an der Haustüre als erledigt, es sei denn der Kunde hat mit der AUFTRAGNEHMERIN nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen. Ist der Empfänger trotz Terminvereinbarung nicht anwesend oder verweigert er grundlos die Übernahme (mangels einer entsprechenden Vereinbarung) an der Haustüre so tritt ein Ablieferungshindernis ein und ist die AUFTRAGNEHMERIN zur sofortigen Entladung auf Kosten und Gefahr des Kundens berechtigt.
Die AUFTRAGNEHMERIN kann die Beförderung des Gutes zusammen mit Gütern anderer Kunden in Sammelladungen bewirken, falls ihr das Gegenteil nicht ausdrücklich schriftlich vorgeschrieben ist.

7. Lade- und Ablieferfrist, Lieferfristen

Lade- und Ablieferfristen sowie Lieferfristen sind – jedoch ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern – immer unverbindlich. Sollte die Be- oder Entladung oder die Ablieferung zu bestimmten Zeiten erfolgen müssen, ist dies mit der AUFTRAGNEHMERIN unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass eine verspätete Be- oder Entladung oder Ablieferung nicht akzeptiert wird, schriftlich nachweislich zu vereinbaren.Lediglich die Bekanntgabe bestimmter Be- oder Entladedaten oder Lieferfristen reicht dazu nicht aus.
Wird eine vereinbarte Lade- oder Ablieferfrist überschritten oder der Beginn der Beförderung durch Umstände, die in der Sphäre des Kunden liegen (wobei Absender und Empfänger dem Kunden zuzurechnen sind), verzögert, so hat der Kunde den Stundensatz zu zahlen, der sich aus dem vereinbarten Beförderungsentgelt errechnet und darüber hinaus den der AUFTRAGNEHMERIN aus der Verzögerung erwachsenen Schaden (zB Leerfahrten, Stehzeiten etc) vollständig zu ersetzen.
Änderungen der vereinbarten Be- und Entladefristen oder Lieferfristen stellen eine Änderung des ursprünglich erteilten Auftrages dar. Einmal festgelegte Lade- oder Entladezeiten können nur durch schriftliche Zustimmung der AUFTRAGNEHMERIN geändert werden.
Lehnt der Empfänger die Annahme der Sendung ab, steht der AUFTRAGNEHMEIRN für die Rückbeförderung gegenüber seinem Kunden ein angemessenes Entgelt in Höhe der vereinbarten Fracht zu.

8. Informationspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die AUFTRAGNEHMERIN bei Auftragserteilung über den Inhalt der Sendung genauestens und vollständig zu informieren. Insbesondere ist die AUFTRAGNEHMERIN darüber zu informieren, ob Wertgegenstände oder Geld und dergleichen zu transportieren sind. Der AUFTRAGNEHMERIN sind bei Wertsendungen der Wert bzw bei Geldsendungen der genaue Betrag der zu transportierenden Sendung bekannt zu geben.
Die AUFTRAGNEHMERIN ist auch darüber zu informieren, wenn gefährliche oder verderbliche Güter Inhalt/ Teil der Sendung sind.
Die Informationen über das Transportgut sind direkt der AUFTRAGNEHMERIN und nicht an Fahrer, Subfrächter oder sonstiges Fahr- oder Begleitpersonal zu geben.
Verletzt der Kunden seine diesbezügliche Verpflichtung, haftet er der AUFTRAGNEHMERIN für alle damit verbundene Kosten und Schäden.
Verletzt der Kunden seine Informationspflicht, ist die Haftung der AUFTRAGNEHMERIN auf vorsätzliches Handeln eingeschränkt. Dies muss im Verhältnis zu Konsumenten im Einzelfall konkret vereinbart werden.
Die AUFTRAGNEHMERIN ist jedenfalls zur sofortigen Entladung und Einlagerung von Wert- und Geldsendungen, gefährlicher oder verderblicher Güter, über die er nicht informiert wurde, auf Kosten und Gefahr des Kundens berechtigt. Geänderte Informationen über die Warensendung berechtigen die AUFTRAGNEHMERIN zur sofortigen Ablehnung der (weiteren) Durchführung des gesamten Transportes.
Wird der Transport nicht oder nicht mehr durchgeführt, bleibt der Frachtanspruch der AUFTRAGNEHMERIN in jedem Fall neben allfälligen Schadenersatzforderungen bestehen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die aufgrund unrichtiger oder fehlerhafter Beschreibung des Transportgutes entstehen auch dann, wenn ihn daran kein Verschulden trifft, dies aber in seiner Sphäre liegt.

9. Prüfung der Inhalte der Sendung

Die AUFTRAGNEHMERIN ist jederzeit berechtigt, nicht aber verpflichtet, nachzuprüfen, ob die Sendung mit den Angaben des Kunden übereinstimmt und ob die Güter, allenfalls geltenden Sondervorschriften entsprechend, übergeben werden. Stellt sich heraus, dass die Sendung den Angaben des Kunden nicht entspricht, tritt ein Beförderungshindernis ein. Der Kunde ist davon zu verständigen.
Trifft der Kunde nicht unverzüglich Maßnahmen zur weiteren ordnungsgemäßen Beförderung, ist die AUFTRAGNEHMERIN zur sofortigen Entladung und Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Kundens berechtigt.
Ist der Kunde Unternehmer, kann die AUFTRAGNEHMERIN nach ihrer Wahl allenfalls auch den Verkauf der Güter nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen veranlassen. Im Verhältnis zu Konsumenten steht diese Möglichkeit des der AUFTRAGNEHMERIN nicht zu.
Der Kunde haftet der AUFTRAGNEHMERIN für alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden.

10. Rücktrittsrecht nach FAGG

Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für Verbraucher.
Das Rücktrittsrecht gilt weiters dann nicht, wenn die Lieferung von unkörperlichen digitalen Inhalten oder Dienstleistungen (i) mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, verbunden mit (ii) dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitiger Vertragserfüllung und (iii) nach Zurverfügungstellung einer Vertragsausfertigung oder Vertragsbestätigung erfolgt.

Der Kunde hat das Recht, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagenohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die AUFTRAGNEHMERIN mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches im Anhang I B des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz angeführt ist (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847) und auch auf der Website der AUFTRAGNEHMERIN abgerufen werden kann.
Eine Widerrufserklärung ist an die folgende Adresse zu richten:
Valentin Attila Ödemis
Brünner Str. 171/6, 1210 Wien
+43 1 2806792
office@umzugsbaron.at

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Wenn der Kunde die Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat die AUFTRAGNEHMERIN alle Zahlungen, die sie vom Kunden bereits erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der AUFTRAGNEHMERIN eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die AUFTRAGNEHMERIN dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er der AUFTRAGNEHMERIN einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem der Kunde der AUFTRAGNEHMERIN von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass der überwiegende Teil der Leistung der AUFTRAGNEHMERIN unverzüglich nach Vertragsabschluss erbracht wird.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle von der AUFTRAGNEHMERIN gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so ist die AUFTRAGNEHMERIN dazu berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr pro angefangenem Kalenderjahr in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden gerichtlich zu hinterlegen.

12. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht der AUFTRAGNEHMERIN

Die AUFTRAGNEMERIN hat wegen aller fälligen und nichtfälligen Ansprüche, die ihr aus ihrer für den Kunden erbrachten Leistungen zustehen, insbesondere wegen der Fracht, der Zollgelder, der auf das Gut geleisteten Vorschüsse und anderer Auslagen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an dem Gut oder an sonstigen Werten, soweit sie dem Kunden gehören oder die die AUFTRAGNEHMERIN für Eigentum des Kundes hält und halten darf. Das Pfandrecht und das Zurückbehaltungsrecht besteht, solange die AUFTRAGNEHMERIN das Gut oder die Werte noch im Besitz hat oder sonst über die Güter mittels entsprechender Papiere verfügen kann.
Der Erwerb des gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechtes bleibt davon unberührt.
Die AUFTRAGNEHMERIN darf ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen, die mit dem Gut nicht im Zusammenhang stehen, nur ausüben, soweit sie nicht strittig sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung der AUFTRAGNEHMERIN gefährdet.
Allenfalls weitergehende gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte der AUFTRAGNEHMERIN werden durch diese Bestimmungen nicht berührt.
Auch nach der Ablieferung dauert das Pfandrecht fort. Der Empfänger oder Absender hat das Gut, das sich in seinen Händen befindet der AUFTRAGNEHMERIN umgehend herauszugeben. Verfügungen über das Gut sind, soweit nicht mit der AUFTRAGNEHMERIN etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, unzulässig.

13. Stornobedingungen

Bei Stornierung des Transportauftrages durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn hat die AUFTRAGNEHMERIN uneingeschränkten Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vergütung, wenn die Stornierung vom Kunden zu vertreten ist und die AUFTRAGNEHMERIN dies nicht zu verantworten hat. Der Kunde hat der AUFTRAGNEHMERIN darüber hinaus alle Auslagen und – im Falle des Verschuldens des Auftraggebers – alle Schäden zu ersetzen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Stornierung des Transportauftrages entstehen.
Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, muss sich die AUFTRAGNEHMERIN anrechnen lassen, was sie sich durch das Ausbleiben des Auftrages erspart hat oder ersparen hätte können.

14. Hinzuziehung von Subunternehmern

Die AUFTRAGNEHMERIN ist dazu berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) heranzuziehen.

15. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung der AUFTRAGNEHMERIN für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt mit dem Auftragswert.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich etwaiger eingesetzter Erfüllungsgehilfen und Sub-Auftragnehmer.
Für Sachschäden, die ausschließlich auf folgende Umstände zurückzuführen ist
· die auf die natürliche Beschaffenheit des Transportgutes
· auf den Umstand, dass die Verladung oder Entladung durch den Kunden/ Empfänger durchgeführt wurde oder der Kunde nach den Bestimmungen dieser AGT oder sonst gesetzlicher Bestimmungen dafür verantwortlich ist
haftet die AUFTRAGNEHMERIN – auch einem Konsumenten gegenüber – jedenfalls nicht, da diese Umstände nicht der Kontrolle der AUFTRAGNEHMERIN unterliegen. Die Haftung für grob fahrlässiges Verhalten bzw für Vorsatz bleibt davon unberührt.
Versichert der Kunde das Gut gegen Transportschäden (Transportversicherung), ist jeder Schadenersatzanspruch aus den durch diese Versicherung gedeckten Gefahren gegen die AUFTRAGNEHMERIN ausgeschlossen.

Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass das Transportgut ordnungsgemäß und transportsicher verpackt ist, andernfalls er der AUFTRAGNEHMERIN für jeden daraus entstandenen Schaden unabhängig von einem Verschulden des Kunden haftet. Die AUFTRAGNEHMERIN übernimmt keine Haftung, wenn eine Schädigung von Möbeln/Gütern darauf zurückzuführen ist, dass diese vom Kunden nicht adäquat verpackt wurden.

16. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und aufgrund überwiegend berechtigter Interessen im erforderlichen Ausmaß erlaubt (Art 6 Abs 1 lit b und f DSGVO).
Die AUFTRAGNEHMERIN macht weiters darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden aufgrund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

17. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Streitschlichtung


Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Wenn der Kunde Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Kunde davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.
Es wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wegen einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen. Die AUFTRAGNEHMERIN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit.